Position 10: Gutachten oder Glaubenssätze

Gutachten sollten sich auf wissenschaftliche Grundlagen stützen können!

Gutachten, die ohne evidenzbasierte, empirisch-wissenschaftiche Grundlagen erstellt werden,
sind private Theorien, die systemische Tragweite entfalten.

Beurteilungen brauchen Begründungen
Wer entscheidet, ob ein Lehrmittel zugelassen, ein System empfohlen oder ein Konzept gefördert wird,
braucht methodisch überprüfbare Maßstäbe.
Der Verweis auf „Erfahrung“ oder „Praxisnähe“ verwechselt private Überzeugung mit Objektivität.
Gerade im Bildungsbereich zeigt sich, wie Ideologien durch Gutachten stille Normen setzen.
Wirkung wird behauptet, statt erforscht.
Wissenschaftliche Fakten werden totgeschwiegen, statt integriert.

Keine Evaluation von DaZ-Unterricht im ganzen D/A/CH-Raum
Es gibt im ganzen D/A/CH-Raum noch keine Evaluation von DaZ-Unterrichtsmitteln- und -methoden.
(Siehe: Video-Clip: Kongress der österreichischen Gesellschaft für Forschung und Entwicklung im Bildungswesen, Beitrag Marion Döll)
Lehrkräfte sollen sich in der Fülle der Materialien entscheiden,
ohne dass jemals jemand über ihren Wert oder Nutzen geforscht hätte,
um ihnen dafür sinnvolle Entscheidungsraster in die Hand zu geben.
Gutachter müssten hier aufzeigen, dass ihnen die Forschung die Grundlagen für ihre Entscheidungen vorenthält.
Solange hier keine empirische Studienlage existiert,
ist jede Bewertung eine Projektion: politisch, kulturell, ideologisch.

Fazit:

Gutachten ohne Evidenz sind Hypothesen mit bindender Wirkung.
Urteile, die Bildungschancen beeinflussen, brauchen wissenschaftlich fundierte Entscheidungsgrundlagen.
Denn ohne Evidenz wird das, was „gutachterlich bestätigt“ heißt, zum leeren Etikett.
Das verheizt die Energie der Lehrkräfte und schadet genau jenen, die Verlässlichkeit am dringendsten brauchen: den Lernenden.

Erklärungen

12 Videos